Noch 29 Stunden…

Online seit Mon 15 June 2009 in Politik und Gesellschaft

…dann endet die Zeichnungsfrist für die ePetition gegen das Zensurgesetz.

Obwohl die benötigten Stimmen schon lange erreicht sind ist es dennoch wichtig weiterhin zu unterzeichnen. Das Ziel ist die Rekordpetition: Mineralölsteuer: Halbierung der Besteuerung von Diesel und Benzin die 128.193 Stimmen erhielt zu schlagen und damit ein deutliches Zeichen gegen Zensur und für Meinungsfreiheit zu setzen. Eine Zensurinstanz verstößt, meiner Meinung nach, gegen Artkel 5 des GG.

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Jetzt könnte man den zweiten Absatz für den Gesetzentwurf in die Waagschale werfen, doch das ist falsch. Denn durch die Zensur wird nur das Aufrufen von Inhalte n die den Straftatbestand der Kinderpornographie durch absolute Internetanfänger (eine solche Instanz ist leicht zu umgehen) verhindert, die Produktion und effektive Verteilung (das meiste geschieht auf postalischem Weg)  wird aber nicht verhindert. Es geht darum das Massengeschäft Kinderpornographie zu stören und wenig lukrativ zu machen. Das entgültige Ziel muss aber die Verhinderung jeglicher Vergewaltigung von Kindern sein.

Das Einsetzen der Sperrlisten spielt aber den Betreibern der rechtsverletzenden Inhalte in die Hände. Jeder dieser Verbrecher könnte testen, ob die Staatsanwaltschaft schon auf der eigen Spur ist. Das macht es leicht Inhalte, Beweise, Gelder und Täter außer Landes zu schaffen oder unterzutauchen.

Dazu kommt, dass die Bundesregierung ein Gesetz verabschieden will ohne eine Ahnung von der Thematik zu haben. Dazu ein kleiner Ausschnitt aus einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion:

Frage: In welchen Ländern steht Kinderpornographie bislang nicht unter Strafe?

Antwort: Dazu liegen der Bundesregierung keine gesicherten Kenntnisse im Sinne rechtsvergleichender Studien vor. […]

Frage: Wie viele Server […] stehen in Ländern, in denen Kinderpornographie nicht unter Strafe steht?

Antwort: […] [Die Bundesregierung] hat keine Informationen über Serverstandorte in solchen Ländern.[…]

Frage: Über welche wissenschaftlichen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornographie […]

Antwort: Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen wissenschaftlichen Erkenntnisse. […]

Frage: In welchem Umfang plant die Bundesregierung die vergabe einer wissenschaftlichen Studie über das Ausmaß und die Wege der Verbreitung von Kinderpornographie im Internet und Wege zur Effektiven Bekämpfung solcher Inhalte?

Antwort: Die Bundesregierung plant derzeit nicht die Vergabe einer wissenschaftlichen Studie. […]

Gefunden bei `blog.odem.org <http://blog.odem.org/2009/06/bundesregierung-keine-kenntnis.html>`__ dort gibt es den kompletten Text zum Download

Das soll heißen: Wir haben absolut keine Ahnung und wir wollen auch nichts dazulernen.

Solchen Unverstand gilt es zu verhindern.

Kinderpornographie muss gelöscht werden und nicht nur gesperrt!!

Informationen, ausgewählte Artikel, Argumente und Erklärungen gibt es untermitzeichnen.de und ak-zensur.de